RA Lay bietet Ihnen eine professionelle, bundesweite Verteidigung im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten. Lassen Sie sich von diesem Spezialisten mit jahrzehntelanger Erfahrung beraten.
RA Lay übernimmt die vollumfängliche Betreuung Ihrer Angelegenheit in allen Stadien der Verteidigung in Bußgeldsachen, insbesondere in Verfahren mit Fahrverbot oder Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg.
RA Lay ist bundesweit als Verteidiger zugelassen, da im Bußgeldrecht das Tatortprinzip gilt. Die Gerichtsverhandlung findet daher immer dort statt, wo sich der Vorfall ereignet hat und RA Lay nimmt die Gerichtstermine auch persönlich für Sie wahr.
RA Lay steht über das Akteneinsichtsrecht des Verteidigers auch das Tatlichtbild zur Verfügung. Über dieses kann dann, gegebenenfalls sogar unter Einbeziehung eines anthropologischen Gutachtens festgestellt werden, ob eine Identifizierung des tatsächlichen Fahrzeugführers möglich ist.
RA Lay hat als Verteidiger Zugriff auf die Beweismittel. Über die Einholung eines technischen Sachverständigengutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen kann dann qualifiziert festgestellt werden, ob die vorliegenden Beweismittel überhaupt geeignet sind, die Messung als ordnungsgemäß im Sinne eines standardisierten Messverfahrens zu bezeichnen.
RA Lay stehen vielfältige rechtliche Möglichkeiten zu Gebote, eine Punkteeintragung in das Fahreignungsregister in Flensburg zu vermeiden. Diese reichen von der Erwirkung eines Freispruches über die Reduzierung einer Geldbuße unter die Eintragungsgrenze bis zur Einstellung des Verfahrens wegen Verfolgungsverjährung. Natürlich ist es stets vom einzelnen Fall abhängig, ob und welche Möglichkeiten diesbezüglich tatsächlich bestehen.
RA Lay stellt alle rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung, ein Fahrverbot zu reduzieren oder zu vermeiden oder ein unvermeidliches Fahrverbot jedenfalls zeitlich so zu legen, dass die wirtschaftliche Existenz nicht bedroht wird. Natürlich ist es stets vom einzelnen Fall abhängig, ob und welche Möglichkeiten diesbezüglich tatsächlich bestehen.
RA Lay nutzt jede rechtliche Möglichkeit, die Sanktionen eines Probezeitverstoßes zu vermeiden oder das Erreichen der nächsten Stufe der Probezeit so lange wie möglich zu verzögern. Natürlich ist es stets vom einzelnen Fall abhängig, ob und welche Möglichkeiten diesbezüglich tatsächlich bestehen.
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht
Dipl.-Jur.-Univ., LL.M. & Wirtschaftsjurist
Rechtsfachwirtin
Rechtsanwaltsfachangestellte
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LL.B, LL.M. & Wirtschaftsjuristin
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